Ziele und Rahmenbedingungen wurden durch die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages für Deutschland als Leitbild einer “nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung” herausgearbeitet.
Dieses Leitbild basiert insbesondere auf dem Abschlussbericht der Konferenz der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro im Jahre 1992.
Dort haben 178 Staaten auf den dringenden Handlungsbedarf zur Erhaltung der Lebens- grundlagen hingewiesen und sich dazu bekannt, das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung auszufüllen und gefordert weitere Maßnahmen in der
- Umweltpolitik,
- Entwicklungspolitik,
- Sozialpolitik
- Wirtschaftspolitik.
zu ergreifen.
Auf Basis dieser Ziele wurde das Handlungsprinzip zum „Leitbild Nachhaltigkeit“ formuliert, bei dem durch eine nachhaltige Entwicklung die Bedürfnisse der jetzigen Generation erfüllt werden sollen, ohne dabei die Möglichkeit späterer Generationen einzuschränken, ihre Bedürfnisse ebenfalls befriedigen zu können.
Aus diesem Handlungsprinzip ergeben sich vielfältige Anforderungen, die in folgende drei Kategorien gegliedert sind:
- ökologische Dimension der Nachhaltigkeit
- ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit
- Soziale und kulturelle Dimension der Nachhaltigkeit
Für den Baubereich lassensich aus diesen Dimensionen verschiedene Schutzziele ableiten.
Dabei wird -im Rahmen einer Lebenszyklusbetrachtung die Optimierung sämtlicher Einflussfaktoren über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes
– also von
- der Rohstoffgewinnung
- die Errichtung
- bis zum Rückbau
– angestrebt.
Die drei Dimensionen des „Nachhaltigen Bauens“.
Ökologische Betrachtung
Bei der ökologischen Dimension der Nachhaltigkeit wird eine Ressourcenschonung durch einen optimierten Einsatz von Baumaterialien und Bauprodukten und eine Minimierung der Medienverbrauch (z. B. Heizen, Strom, Wasser und Abwasser) angestrebt.
Damit ist in der Regel gleichzeitig eine Minimierung der Umweltbelastungen z. B.
- Treibhauspotenzial bezüglich der Klimaveränderung,
- Versauerungspotenzial bezüglich des sauren Regens etc.
verbunden.
Da jedes Errichten und jedes Betreiben eines Gebäudes die Umwelt belastet, stellt sich die Frage, wie Gebäudevarianten in ökologischer Hinsicht objektiv bewertet und optimiert werden können.
Hierzu sind zunächst die Idikatoren festzulegen, die die unterschiedlichen Umweltauswirkungen beschreiben.
Nach dem derzeitigen Stand der Diskussion werden national und international folgende globale,quantifizierbare Indikatoren für die ökologische Gebäudebewertung identifiziert:
- Flächeninanspruchnahme,
- Primärenergieaufwand (erneuerbar /nicht erneuerbar),
- Treibhauspotenzi al (GWP), im Hinblick auf die „Erderwärmung“
- Ozonzerstörungspotenzial (ODP), im Hinblick auf das „Ozonloch“
- Versauerungspotenzi al (AP), im Hinblick auf den „Sauren Regen“
- Überdüngungspotenzi al (EP), im Hinblick auf Gewässer bzw. Grundwasser
- Ozonbildungspotenzial (POCP), im Hinblick auf den „Sommersmog“
Ökonomische Dimension
Bei der ökonomischen Dimension der Nachhaltigkeit werden über die Anschaffungs- bzw. Errichtungskosten hinausgehend insbesondere auch die Baufolgekosten betrachtet, die über die gesamte Nutzungs- bzw. Lebensdauer anfallen.
Wie Praxisbeispiele zeigen, können die Baufolgekosten die Errichtungskosten um ein Mehrfaches überschreiten.
Durch die umfangreiche Lebenszykluskostenanalyse lassen sich zum Teil erhebliche Einsparpotenziale identifizieren.
Folgende Lebenszykluskosten (Life-Cycle-Costs LCC) werden betrachtet:
· Errichtungskosten:
- Grundstück (mit Erschließungskosten),
- Planungskosten,
- Gebäude (mit Baustellenbetriebskosten),
- Bauüberwachungs- und Dokumentationskosten,
- Maklerkosten,
- Notarkosten,
- Versicherungskosten während der Bauzeit etc.
· Nutzungskosten
- Medienverbrauch:
Heizwärme, Warmwasser, Beleuchtung (Strom), Wasser, Abwasser
- gebäude- und bauteilspezifische Aufwendungen :
Reinigung, Wartung und Instandhaltung, Modernisierung.
· Rückbaukosten
- Abriss,Abtransport,
- Wiederverwendung bzw. -verwertung, Entsorgung.
Soziale und kulturelle Dimension
Bei der sozialen und kulturellen Dimension der Nachhaltigkeit sind neben den Fragen der Ästhetik und Gestaltung, insbesondere die Aspekte des Gesundheitsschutzes und der Behaglichkeit von Bedeutung.
Winterlicher wie sommerlicher Wärmeschutz tragen ebenso zur Behaglichkeit bei,wie beispielsweise der Schallschutz u. a..
Durch eine gezielte Baustoffauswahl (z. B. emissionsarmer Produkte) lassen sich mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen auch bei sensiblen Personen, wie Kindern oder älteren Menschen, vermeiden.
Durch eine Optimierung des Gebäudeentwurfs, der Materialauswahl, der Baukonstruktion und der Anlagentechnik lassen sich diese Aspekte bereits in der Planungsphase erreichen.
Gleichzeitig ist der Gebäudeentwurf so flexibel zu gestalten, dass er leicht an die sich ändernden Randbedingungen des Nutzers anpassbar ist.
Innerhalb der sozialen und kulturellen Dimension der Nachhaltigkeit werden Schutzziele zu folgenden Bereichen definiert:
• Gestaltung, Ästhetik
Die architektonischen und städtebaulichen Qualitäten (Gestaltung, Raumgeometrie, Materialität, Farbgebung etc.) sowie Fragen der Identität und Akzeptanz sind nicht quantifizierbar, sondern lediglich qualitativ beschreibbar.
Nutzerzufriedenheit und gesellschaftliche Akzeptanz wirken im Sinne der Nachhaltigkeit und führen zu einer besonderen Wertschätzung und Wertbeständigkeit des Gebäudes.
• Barrierefreiheit
Die Barrierefreiheit hat direkten Einfluss auf die Nutzbarkeit von Gebäuden für Personengruppen mit etngeschränkter Bewegungsfähigkeit.
Indirekt erhöht sie für diese Nutzer die Behaglichkeit und reduziert die Gesundheitsgefährdung hinsichtlich Sturzgefahr.
Unter Berücksichtigung des demographischen Wandels erhöht ein barrierefreies Gebäude die flexible Anpassbarkeit an unterschiedliche Nutzeransprüche, wodurch sich entsprechende Umbaumaßnahmen In der Zukunft erübrigen können.
Dies hat wiederum Einfluss auf die Lebenszyklusbewertung.
• Gesundheit und Behaglichkeit
Hierzu zählen:
- die thermische Behaglichkeit (Raumtemperatur, Raumluftfeuchte),
- die hygienische Behaglichkeit (Raumluftqualität, Luftbewegung),
- die akustische Behaglichkeit (Bauakustik, Lärmimmissionen) sowie
- die optische und visuelle Behaglichkeit (Beleuchtung).
Gefährdungen der Gesundheit durch Problemstoffe oder durch Einwirkungen aus der Umwelt oder aus dem Gebäude (z.B. Lärm, Zugluft, unzureichende Beleuchtung) müssen zuverlässig ausgeschlossen werden.
Die Anforderungen zur Sicherung der Gesundheit und Behaglichkeit warden in – Hinweise für Baumaßnahmen im Gebäudebestand- dargestellt.
Ansonsten sind Anforderungen an die Gesundheitsverträglichkeit von Bauprodukten über das Bauproduktengesetz in die Bauordnungen der Länder aufgenommen worden .
Die Lebenszyklusbetrachtung
Gebäude werden üblicherweise über sehr lange Zeiträume genutzt.
Daher kann erst die Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus “von der Wiege bis zur Bahre“ Aufschluss über die tatsächliche Qualität eines Gebäudes geben.
Alle Lebensphasen eines Bauwerks müssen im Hinblick auf die unterschiedlichen Aspekte der Nachhaltigkeit analysiert und in ihrem Zusammenwirken optimiert werden.
Ziel ist das Erreichen einer hohen Gebäudequalität mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Umwelt.
Die Beurteilungs- bzw. Bewertungsmaßstäbe für die aus den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit abgeleiteten Schutzziele müssen sich also stets an diesen Zeiträumen orientieren.
Hinsichtlich der Baustoff- bzw. Bauproduktebene gliedert sich die Lebenszyklusbetrachtung eines Gebäudes in folgende Einzelphasen:
- Rohstoffgewinnung,
- Produktherstellung,
- Errichtung,
- Nutzung,
- Instandhaltung,
- Modernisierung,
- Rückbau und
- Recycling.
Die Einschätzung der Lebens- bzw. Nutzungsdauer eines Gebäudes, der Bauteile und der Bauteilschichten ist bei der Bewertung der Nachhaltigkeit von besonderer Bedeutung.